Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6093
OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsänderung; Urteil; Abänderung; Teilurteil; Berufungsgericht; Berufung; Schlußurteil; Baumbach'sche Formel; Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlichkeit der Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1397
  • BauR 2001, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Hat ein Gericht von der Möglichkeit des § 301 ZPO Gebrauch gemacht, also ein Teilurteil erlassen und erst im Schlußurteil über die Kosten entschieden, kann die im Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung für sich allein jedenfalls dann angefochten werden, wenn gegen das Teilurteil ein Rechtsmittel anhängig ist (BGH LM ZPO § 99 Nr. 7; WM 1977, 1428).

    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbstständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Die unterschiedliche Beteiligung am Ausgang des Prozesses muß in der Kostenentscheidung zum Ausdruck kommen (BGH MDR 1981, 928).
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbstständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit

    Dies gilt auch soweit die Beklagten zu 1. und zu 2. gegen das Schlussurteil der ersten Instanz wegen der Kostenentscheidung Berufung eingelegt haben (BGH WM 1977, S. 1428; OLG Hamm MDR 2000, S. 1397).
  • LSG Hamburg, 29.03.2011 - L 3 R 182/06
    Zwar hätte die Klägerin bei dieser Konstellation ausnahmsweise das Schlussurteil nur wegen der Kosten mit der Berufung angreifen können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 -, juris); dass sie dies nicht getan hat, ändert aber nichts an der Zulässigkeit der Berufung gegen das Teilurteil.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

    Das Schlussurteil beinhaltet insofern lediglich eine Ergänzung des vorausgegangenen, eine Kostenentscheidung nicht enthaltenden Teilurteils und bildet infolgedessen in diesem Umfang mit dem Teilurteil ein einheitliches untrennbares Ganzes, denn die Kostenentscheidung ist eine notwendige Folge der Entscheidung in der Hauptsache; einer Anfechtung der Kostenentscheidung des Schlussurteils steht in derartigen Fällen weder die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO, noch das Fehlen der Beschwerdesumme entgegen, sofern das Teilurteil, in dem über die Hauptsache entschieden worden ist, wirksam angefochten wurde (BGH 18. Dezember 1958 - VII ZR 152/57; VII ZR 93/58 - Rn. 11 ff., BGH 09. November 1977 - VIII ZB 36/77 - Rn. 7; OLG Köln 09. August 2013 - I-19 U 137/09, 19 U 137/09 - Rn. 174; OLG Hamm 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 - Rn. 3, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 20.11.2008 - 23 U 60/08

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: vertragsändernde Mehrheitsentscheidung

    Die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO hindert die Berufung gegen das lediglich eine Kostenentscheidung enthaltende Schlussurteil nicht, weil gleichzeitig das die Hauptsache entscheidende Teilurteil angefochten wurde (BGH, Beschluss vom 9. November 1977 - VIII ZB 36/77, WM 1977, 1428 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00, MDR 2000, 1397 f.; Herget, in Zöller, ZPO, 26. Auflage 2007, § 99 Rdnr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht